P E T I T I O N
an
Bundesrat und Parlament
der Schweizerischen Eidgenossenschaft
* * *
B I T T E
um
Erarbeitung und Unterbreitung eines Gegenvorschlags zur Initiative der EVP „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“
G E G E N V O R S C H L A G
Allgemeines Vorerbe
Der Bund errichtet einen Vorerbe-Fonds zur Zahlung eines allgemeinen Vorerbes an fast alle Dreissigjährigen von mindestens CHF 30‘000.– und maximal 100‘000.–. Zur Hauptsache ist dieser Vorerbe-Fonds durch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes von maximal 10 Prozent zu finanzieren.
Im Weiteren erstellt die Regierung Rahmenbedingungen für die kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Meggen, Januar 2015
Das Wichtigste in Kürze
Die Situation
Die im März 2013 von der EVP eingereichte Volksinitiative „Millionen Erbschaften besteuern für unsere AHV“ verlangt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20% auf Erbschaften ab 2 Millionen Franken. Zwei Drittel des Ertrags sollen in den Ausgleichsfonds der AHV fliessen und ein Drittel ver-bleibt bei den Kantonen.
Diese Initiative zielt in mehreren wesentlichen Aspekten an den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Gesamtbevölkerung vorbei. Ein Hauptfehler besteht darin, dass ausgerechnet jene Jahrgänge mit dem Geldsegen begünstigt werden, die eben geerbt haben. Auch der Wohlstand der älteren Bevölkerung ist dank dem hiesigen Mehrsäulensystem zur Altersabsicherung zufriedenstellend. Zudem ist die vorgeschlagene Steuer hoch und behindert einerseits die Unternehmungen beim Generationenwechsel und andererseits die Kantone bei deren freien Gestaltung der Erbschaftssteuer.
Bedenklich ist, dass die jüngeren Altersgruppen (25 bis 35 Jahre), die noch kaum Vermögen haben, weiterhin benachteiligt bleiben.
Da die heutige Finanzierung der Sozialwerke über Lohnnebenkosten auf einem systemimmanenten Fehler beruht und vordringlich geändert werden muss, wird die EVP-Initiative gegenstandslos. Die Nachteile der Lohnnebenkosten sind gesamtwirtschaftlich gravierend. – Den Unternehmen entstehen Kosten, bevor die Produkte überhaupt Geld einbringen, was u.a. die Forschung und Entwicklung belastet (2012 Merck-Serono/2014 Syngenta). Zusätzlich zum hohen Franken werden die Exporte belastet und die Importe gefördert – ein bürokratischer und mörderischer Kreislauf.
Die soziale Mehrwertsteuer – DIE LÖSUNG
Die Schweiz ist in der komfortablen Lage, dass sie mit einer europakonformen Mehrwertsteuer von 15 bis 25% dank den zusätzlichen Einnahmen die Sozialwerke zur Hauptsache freiheitlich, wirtschafts- und konsumentenfreundlich finanzieren könnte. Der gesamte Konsum, auch die Importe, würde breit abgestützt die Sozialwerke finanzieren. Die Exporte würden entlastet.
Das allgemeine Vorerbe – DER GEGENVORSCHLAG
Der Bund errichtet einen Vorerbe-Fonds zur Zahlung eines allgemeinen Vorerbes an fast alle Dreissigjährigen von mindestens CHF 30‘000.– und maximal 100‘000.–. Zur Hauptsache ist dieser Vorerbe-Fonds durch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes von maximal 10% zu finanzieren.
Ziel ist, die unverbrauchte Innovationskraft der jungen Generation und damit auch die fragile Wirtschaft flankierend zu unterstützen.